Anwalt Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag oder auch eine Auflösungsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegensatz dazu setzt ein Abwicklungsvertrag eine bereits erfolgte Kündigung voraus. Geregelt wird damit zumeist, dass seitens des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet und dafür vom Arbeitgeber eine Abfindung, eine Freistellung bis zur Beendigung oder auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erhält.

Aufhebungsverträge sind eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne die Voraussetzungen und Unsicherheiten einer betriebsbedingten Kündigung erfüllen zu müssen. Sämtliche Vorschriften des Kündigungsschutzes gelten nämlich ausschließlich bei der einseitigen Kündigung, nicht aber für einvernehmliche Regelungen. Darüber hinaus ist es eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, eine verhaltensbedingte Kündigung diskret abzuwickeln, wenn ein berechtigter Vorwurf aufgrund eines Fehlverhaltens zur ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung berechtigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, im Falle einer neuen Stelle, das Arbeitsverhältnis vorzeitig, das heißt ohne die Einhaltung etwaiger langer Kündigungsfristen, zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag hat also je nach Konstellation Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Als Arbeitnehmer sollte man sich nicht vorschnell zu einem Aufhebungsvertrag verleiten lassen, da das Risiko einer Sperrzeit für den Arbeitslosengeldanspruch besteht. Dies gilt es insbesondere mit einer entsprechenden Abfindungsvereinbarung oder einer Kündigungsklausel zu vermeiden.

Vorsicht ist auch bei bestimmten Abgeltungsklauseln in Aufhebungsverträgen geboten. Damit sollen zumeist sämtliche gegenseitige Ansprüche beseitigt werden. Die Tragweite derartiger Vereinbarungen können rechtliche Laien oft nicht überblicken.

Werden Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages drängt oder gar genötigt, kann auch ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, die Beweislast für die Nötigung durch den Arbeitgeber liegt aber beim Arbeitnehmer.

Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beenden oder wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie sich vor Abschluss des Vertrages durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen im Arbeitsrecht beraten lassen, um böse Überraschungen oder eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt zu vermeiden.

Ihr Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag in Mühlhausen

Auch nach Abschluss eines vermeintlich schlechten Aufhebungsvertrages können die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen prüfen, inwieweit weitere Ansprüche durchsetzbar oder der Aufhebungsvertrag angreifbar ist. Wir beantworten Fragen Rund ums Arbeitsrecht in Thüringen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Anwälten auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir setzen uns für Ihr Recht in Sachen Aufhebungsvertrag ein.

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