Beteiligungs- und Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmen ist das Teilhaben an einem Entscheidungsprozess und bezeichnet grundsätzlich die Beteiligung und die Mitwirkung auf Existenz, Arbeits- sowie Lebensweise anderer aufgrund formaler Rechts- oder Besitzverhältnisse.

In der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter Mitbestimmung auf unternehmerische Tätigkeiten, dass festgelegte Mitarbeiter auf unternehmerische Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen können. Das Beteiligungs- und Mitbestimmungsrecht wird im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts dem Kollektivarbeitsrecht untergeordnet. 

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Mitbestimmung, die sich über mehrere Mitbestimmungsebenen ziehen. Diese sind die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sowie die betriebliche Mitbestimmung, welche in die zwingende und die freiwillige Mitbestimmung unterteilt werden. Ziele können aus Interesse des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers bestehen oder aus einer wirtschaftsethischen Begründung.

Ihr Anwalt für Mitbestimmungsrecht in Mühlhausen

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