Anwalt Erholungsurlaub

Alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte haben einen gesetzlichen unabdingbaren Anspruch auf Erholungsurlaub. Kein Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer durch eine Änderung im Arbeitsvertrag den bezahlten Erholungsurlaub verwehren.

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen in einem Kalenderjahr, bezogen auf eine sechs-Tage-Arbeitswoche. Arbeitet ein Arbeitnehmer nur fünf Tage pro Woche, beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Werktage pro Jahr.

Dem Arbeitnehmer muss Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Verlangt der Arbeitnehmer immer wieder kürzeren Urlaub, darf der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ablehnen. Ein Urlaubsantrag darf nur in Ausnahmefällen und bei zu erwartenden erheblichen betrieblichen Ablaufstörungen abgelehnt werden.

Ohne Einverständnis des Arbeitgebers darf der Arbeitnehmer während des Erholungsurlaubs keine andere bezahlte Arbeit ausüben, um den Erholungszweck des Urlaubs nicht zu gefährden.

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber bis dahin nicht gewährten Urlaub abgelten. Dies muss häufig von uns eingeklagt werden.

Ihr Rechtsanwalt für Erholungsurlaub in Mühlhausen

Haben Sie Fragen zu Ihrem Erholungsurlaub? Will Ihr Arbeitgeber Ihnen den begehrten Urlaub nicht gewähren oder nach Beendigung des Arbeitsvertrages keine Urlaubsabgeltung zahlen? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen auf. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und setzen uns für Ihr Recht ein, damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub in vollen Zügen genießen können.

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