Anwalt Kündigung

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages und damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann durch den Arbeitgeber, aber auch durch den Arbeitnehmer veranlasst werden. 

Kündigung durch den Arbeitgeber 

Einem Arbeitgeber hat das Recht aus verschiedenen Gründen eine Kündigung des Arbeitnehmers vorzunehmen. 
Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers ist rechtens, wenn dem Unternehmen Aufträge aus bleiben und somit aus betrieblichen Gründen gekündigt werden kann oder muss. 
Ist der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, die in der Person des Betroffenen selbst liegen in der Zukunft nicht mehr für die Ausführung der zugeschriebenen Arbeitsleistung geeignet, kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung veranlassen. 
Verletzt der Arbeitnehmer die zugesicherten Arbeitsleistungen schuldhaft und schwerwiegend, hat der Arbeitgeber das Recht eine verhaltensbedingte Kündigung vornehmen. 

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Die Gründe können ganz verschieden sein: eine berufliche Verbesserung, ein vergiftetes Arbeitsklima, Mobbing am Arbeitsplatz oder gar die Unerträglichkeit des Arbeitsplatzes. Möglicherweise gibt es für die eigene berufliche Zukunft beim bisherigen Arbeitgeber keine Perspektive oder Weiterbildungsmöglichkeit mehr.

Bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung sind gleichwohl die vertraglichen, gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten. Die gesetzlichen Fristen für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sind in der Regel deutlich kürzer als die gesetzlichen Fristen einer Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich, wenn zum Beispiel der Lohn mehrfach nicht gezahlt wird oder durch den Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wird. Möglicherweise kommt aber auch eine einvernehmliche und vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag in Betracht. Dann sind jedoch auch die Risiken einer Eigenkündigung, insbesondere mit Blick auf das Arbeitslosengeld abzuwägen.

Ihr Rechtsanwalt für Kündigungen in Mühlhausen

Ob Kündigung durch den Arbeitgeber oder Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen prüfen Ihre Kündigung auf Rechtmäßigkeit. Im Fall eines gerichtlichen Vorgehens stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung kämpfen für Ihr Recht.

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