Tariflohn und Mindestlohn

Sowohl der Tariflohn als auch der Mindestlohn bilden rechtsverbindliche Lohnuntergrenzen die zugunsten des Arbeitnehmers zwingend einzuhalten sind. 

Tariflohn

Der Tariflohn ist dabei derjenige Lohn, der zwischen dem Arbeitgeber (-verband) und der jeweiligen Gewerkschaft ausgehandelt wird. Er ist im einschlägigen Tarifvertrag fixiert. Es handelt sich um das Mindestgehalt, welches ein Arbeitnehmer, in Anlehnung an seine jeweilige berufliche Qualifikation, der Betriebszugehörigkeit oder Beurteilungsstufe, mindestens erwarten darf. Zu beachten ist, dass bei Verzug des Arbeitgebers zur Zahlung des Tariflohnes in den einzelnen Tarifverträgen Ausschlussklauseln verankert sind. Daher ist es wichtig, schnellstmöglich seine Lohnansprüche beim Arbeitgeber einzufordern und erforderlichenfalls einzuklagen. Der Mindestlohn hingegen ist das niedrigste, rechtlich zulässige Arbeitsentgelt. Eine solche Regelung kann sich sowohl auf den Stundenlohn, als auch auf den Monatslohn beziehen. Gesetzliche Grundlage bildet das Mindestlohngesetz. Dieses schreibt auch die jeweilige Fälligkeit des Mindestlohnes vor. Zuwiderhandlungen gegen das Mindestlohngesetz seitens des Arbeitgebers können nicht unerhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

Mindestlohn

Seit Januar 2015 ist in Deutschland der Mindestlohn auf 8,50 € je Zeitstunde festgelegt. Im Januar 2017 wurde dieser für alle Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam ist, verbindlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf 8,84 € die Stunde erhöht. 2019 steigt der Mindestlohn erneut auf 9,19 € die Stunde.

Der Mindestlohn wird dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts untergeordnet und liegt bestimmten Verordnungen zugrunde. Obwohl der Mindestlohn dem kleinsten rechtlich zugelassenen Arbeitsentgelt entspricht und Deutschlandweit gültig ist, gibt es Ausnahmen und wird nicht für jede Tätigkeit ausgezahlt. Diese Ausnahmen oder besondere Regelungen müssen gesetzlich festgelegten Standards unterliegen.

Verletzt ein Arbeitgeber das Mindestlohngesetz so kann dies mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden.

Ihr Anwalt für Tarif- und Mindestlohn in Mühlhausen 

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