Anwalt Lebenspartnerschaft

Bis 2017 war das Eintragen der Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Partner, abgesehen von Adoption, die einzige Möglichkeit, der Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben und somit auch abgesichert zu sein. 
Seit Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, eine eigetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Das neue Eintragen einer Lebenspartnerschaft ist seitdem nicht mehr möglich.

Wie auch bei Scheidungen, kann es bei Lebenspartnerschaften zum Ende der Beziehung kommen. Die Voraussetzungen sind bei beiden ähnlich, es muss ein sogenanntes Trennungsjahr geben, bei welchem die Partner sich zwar rechtlich noch in einer Lebenspartnerschaft befinden, jedoch „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Das bedeutet, dass jeder einen eigenen Haushalt führen muss und in getrennten Zimmern geschlafen werden soll. Dabei obliegt die Entscheidung jedoch der Partner, ob dieses Jahr in einem Haushalt oder in getrennten Wohnungen durchgeführt werden soll. 
Nach dem Trennungsjahr kann die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt werden, dies ist jedoch, wie bei der Scheidung, nur mit einem Anwalt möglich.

Ihr Rechtsanwalt für Lebenspartnerschaft in Mühlhausen

Die Anwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen beraten Sie gern in jeder Lebenslage und stehen Ihnen bei allen Fragen bezüglich der Lebenspartnerschaft und deren Aufhebung zur Seite. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Familienrecht – wir kämpfen für Ihr Recht.

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