Anwalt Unterhaltsforderungen

Ein großer Streitpunkt im Familienrecht ist häufig der Kindesunterhalt. Neben diesem können für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner auch Trennungs- und nachehelicher Unterhalt beantragt werden.

Allen unterhaltsberechtigten Volljährigen und minderjährigen bedürftigen Kindern steht Kindesunterhalt zu. Die Eltern sind dann zur Leistung verpflichtet, wenn sie genug anrechenbares Einkommen haben. Ein Elternteil leistet Barunterhalt in Form von Geld, während das Elternteil bei dem das Kind lebt, Unterhalt in Form von Nahrung, Unterkunft etc. leistet. Volljährige haben auch dann noch einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie Auszubildender sind oder studieren.

Ein sogenanntes Trennungsjahr (in welchem die Ehepartner getrennt voneinander leben, aber noch verheiratet sind) muss absolviert werden, wenn die Ehepartner sich dazu entschieden haben, sich voneinander zu trennen. Der vermögendere Partner muss dabei Trennungsunterhalt an den Anderen zahlen, die Höhe dabei richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

In manchen Fällen besteht auch nach der Scheidung besteht noch Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt. Wenn einer der Partner sich beispielsweise um die gemeinsamen Kinder kümmert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann.

Ihr Rechtsanwalt für Unterhalt in Mühlhausen

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