Anwalt Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer in Deutschland, die Ihren Job verlieren und daraufhin arbeitslos sind, können in dieser Zeit Arbeitslosengeld (ALG)  beantragen. Jedoch ist zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II zu unterscheiden. 

Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung für Menschen, die bereits über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet haben. Die Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist Grundlage für ALG I, da der Anspruch sozusagen selbst erwirtschaftet wurde. Arbeitslosengeld I eignet sich somit für Kurzzeitarbeitslose

Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Antragstellers. Eine Person, die keine Kinder hat, erhält 60% des letzen Nettogehaltes. Einem Elternteil hingegen stehen 67% der Arbeitslosenversicherung zu. Zusätzlich zu dieser Auszahlung werden die Beiträge für Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung des Antragstellers übernommen. Der Antragsteller hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Ebenso richtet sich der Anspruchszeitraum nach der Dauer der Einzahlung. Für Antragsteller über 50 Jahren greift eine Sonderregelung. 

Gesonderte Regelungen gelten ebenfalls für private Krankenversicherungen sowie Nebentätigkeiten. So darf die Nebentätigkeit den zeitlichen Rahmen von 15 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, da ansonsten der Anspruch auf ALG entfällt. Außerdem werden die Einkünfte der Nebentätigkeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Fragen zu Sonderregelungen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne beratend zur Seite. 

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I keine Versicherungsleistung, sondern eine staatliche Leistung. Arbeitssuchende, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen, erhalten mit ALG II eine staatlich finanzierte Grundsicherung. Anspruch auf ALG II haben Arbeitnehmer, deren Gehalt nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Arbeitslosengeld II ist umgangssprachlich als Hartz 4 bekannt. 

Vor Zahlung des Arbeitslosengeldes wird geprüft, ob tatsächlich Anspruch besteht, beziehungsweise Hilfsbedürftigkeit vorliegt, da die Verbindung aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine staatliche Leistung ist. Hierzu wird das Einkommen und das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Die Höhe der Arbeitslosengeldzahlung ist an feste Regelsätze gebunden und richtet sich nach der Bedarfsgemeinschaft sowie dem Familienstand des Antragstellers. Zusätzliche Beiträge werden für Kinder, entsprechend dem Alter, gezahlt. Ebenso besteht ein Mehrbedarf für beispielsweise Schwangere, Alleinerziehende oder Eltern, die ein Kind mit Behinderung versorgen müssen. Unter Umständen werden die Kosten für Unterkunft oder Heizung übernommen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, solange der Antragsteller arbeitslos gemeldet ist und Hilfsbedürftigkeit besteht. Jedoch können bei Verstößen gegen die Auflagen Leistungen gekürzt werden. Bei Fragen zu Auflagekürzungen stehen wir Ihnen Gerne beratend zur Seite. 

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitslosengeld in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen stehen Ihnen rund um das Rechtsgebiet Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend zu Anspruch und Höhe des Arbeitslosengeldes sowie zu anfallenden Sonderregelungen. Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten unter den angebenden Kontaktdaten

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