Anwalt Führerscheinentzug

Grundsätzlich muss zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug unterschieden werden. Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Der Führerschein muss abgegeben werden, wird jedoch nach Ablauf der Zeit ohne weitere Probleme zurückgegeben. Dies wird durch einen Bußgeldbescheid mitgeteilt, auch gegen ein Fahrverbot kann Einspruch eingelegt werden.
Im Gegensatz dazu kann bei einer Straftat im Straßenverkehr, beispielsweise bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder beim Fahren über eine rote Ampel, ebenfalls ein Fahrverbot verhängt werden. Der Führerschein wird dabei jedoch von den Behörden eingezogen und muss anschließend neu beantragt werden. Nach der Entziehung des Führerscheins folgt eine Sperrfrist, nach dieser kann man einen Antrag stellen, um diesen wiederzubekommen. Manchmal ist es notwendig, noch ein Aufbauseminar oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu absolvieren, um den Führerschein wieder beantragen zu können.
Wenn Ihnen ein Führerscheinentzug bevorsteht, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen. Dieser hat Erfahrung im Umgang mit Behörden und kann jeden Fall individuell beurteilen, um somit den Führerscheinentzug abzuwehren.

Ihr Anwalt für Führerscheinentzug in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Verkehrsrecht und den Einspruch gegen einen Führerscheinentzug. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und leisten Hilfestellung nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, damit Ihre Rechte durchgesetzt werden.
Jetzt anrufen und einen Termin mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht vereinbaren.

Unverbindliche Anfrage