Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Alle rechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind im Rechtsgebiet Arbeitsrecht verankert. Im Wesentlichen kann das Arbeitsrecht in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht geteilt werden.
Das Individualarbeitsrecht beinhaltet das Arbeitsvertragsrecht sowie das Arbeitsschutzrecht und regelt somit die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieser Bereich des Arbeitsrechts umfasst die rechtlichen Regelungen zum Arbeitsvertrag und alle damit verbundenen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie Arbeitszeit und Urlaub, Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Folgen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungsschutz, Kündigung und Pflichten bei Beendigung des Arbeitsvertrages.
Das Kollektivarbeitsrecht hingegen beinhaltet Koalitions- und Arbeitskampfrecht, Tarifvertragsrecht sowie Mitbestimmungsrecht und regelt somit die rechtlichen Beziehungen zwischen Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Betriebsverfassungsrecht ist somit dem kollektiven Arbeitsrecht untergeordnet.
Ziel des Rechtsgebietes ist es, den Arbeitnehmer als den sozial und wirtschaftlich Schwächeren zu schützen, insofern kann das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mühlhausen
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