Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sind im Individualrecht geregelt. Als Arbeitgeber werden alle Personen bezeichnet, die mindestens einen Arbeitnehmer für Ihr berufliches Vorhaben beschäftigen. Die vereinbarten Bestimmungen des Arbeitsvertrages legen fest, wer im Unternehmen als Arbeitgeber gilt. 

Der Arbeitgeber eines Unternehmens hat viele unterschiedliche Pflichten, denen er Folge zu leisten hat. Zu der Hauptpflicht zählt die Zahlung des Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, da dieser für die Leistung seiner Arbeit eine vereinbarte Bezahlung erhält. Als Nebenpflicht des Arbeitgebers gilt die Fürsorgepflicht sowie die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Außerdem ist er zur Wahrung schutzwürdiger Interessen seiner Arbeitnehmer verpflichtet. Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Pflichten gemäß dem Lohnsteuerrecht nachgehen – der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer ordnungsgemäß zu berechnen, die Lohnsteuerkarte aufzubewahren und diese nach Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitnehmer oder das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Weiterhin ist er verpflichtet, die Lohnsteuer für jeden Anmeldezeitraum anzumelden und abzuführen sowie die dazugehörigen Konten ordnungsgemäß im Sinne des Nachweises zu führen.

Zu den Rechten des Arbeitgebers zählt das Weisungs- und Direktionsrecht sowie die Treuepflicht. Außerdem besitzt er das Recht, die Ordnung, den Inhalt sowie Ort und Zeit der Arbeitsbedingungen, die nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind, näher zu bestimmen. 

Ihr Anwalt für Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sind im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts niedergeschrieben. Haben Sie als Arbeitgeber Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten? Dann können Sie unverbindlich mit unseren kompetenten Mitarbeitern der Kanzlei Möbius in Mühlhausen in der Nähe von Eisenach Kontakt aufnehmen. Wir freuen und auf Ihre Anfrage und sichern Ihnen eine vollumfängliche Beratung zu.

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