Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers werden ebenso wie die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Individualrecht geregelt und im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Als Arbeitnehmer zählen alle Personen, die laut des Bundesarbeitsgerichtes “aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet" sind. Somit stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Bezahlung zur Verfügung. Nach dieser Definition zählen alle Angestellten, Arbeiter sowie Auszubildende und Praktikanten als Arbeitnehmer. Aber auch Betriebsräte, Geschäftsführer und Manager sowie Minijobber und geringfügig Beschäftigte zählen im weiteren Sinne dazu.
Folgende Bedingungen und Charakteristiken müssen für einen Arbeitnehmer erfüllt sein:
Es muss ein privatrechtliches Dienstverhältnis, also ein Arbeitsvertrag vorliegen.
Der Arbeitnehmer ist in die Organisation des Arbeitgebers eingebunden und an Inhalt, Durchführung, Zeit und Dauer sowie Ort der Tätigkeit weisungsgebunden.
Der Arbeitnehmer ist sozial schutzbedürftig.
Zu den generellen Rechten des Arbeitnehmers zählen: das Recht auf Beschäftigung, der Erhalt von Einkommen entsprechend der erbrachten Arbeitsleistung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte sowie das Recht auf eine ungestörte Freizeit, Pausen, Urlaub und Elternzeit. Weiterhin hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Kündigungsschutz sowie ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung.
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählen: die Arbeits- und Dienstpflicht, die Treuepflicht sowie Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Krankmeldung und die Pflicht zur Anwendung von Schutzmaßnahmen. Außerdem besitzt er die Pflicht, dem Arbeitgeber korrekte Angaben über den Stand seiner Arbeit Auskunft zu geben. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Wettbewerbsverbot. Weiterhin ist er verpflichtet, die Lohnsteuerkarte und einen Sozialversicherungsnachweis an die Personalabteilung abzugeben. Es besteht eine Meldepflicht über die Arbeitnehmererfindung und über vorliegende Schwangerschaften.
Ihr Rechtsanwalt für Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
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