Anwalt Abfindung

Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann sich je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abfindung ergeben.

Soweit eine Kündigung einer arbeitsgerichtlichen Prüfung voraussichtlich nicht Stand halten wird, sind Arbeitgeber häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und die verschiedenen Risiken eines Gerichtsverfahrens zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Arbeitsgericht die Höhe einer zu zahlenden Abfindung festlegen, in der Regel wird die Höhe der Abfindung aber im Rahmen eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. deren jeweiligen Rechtsanwälten ausgehandelt.

Die Höhe der Zahlung hängt von verschiedenen Faktoren und Regelungen, wie beispielsweise der Branche oder der Länge des Arbeitsverhältnisses ab. Als Verhandlungsgrundlage für eine Abfindung wird in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr herangezogen.

Rechtsanwalt Abfindungen Mühlhausen

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