Anwalt Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter verhaltensbedingt kündigen kann, ist in vielen Fällen zunächst eine vorherige Abmahnung erforderlich. Durch eine Abmahnung wird das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gerügt. Gründe dafür sind zum Beispiel Unpünktlichkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, private Nutzung des Internets oder des Handys am Arbeitsplatz, aber auch Zuwiderhandlungen gegen Weisungen des Arbeitgebers. Abmahnungen zählen somit zum Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.

Eine Abmahnung soll eine Warnung sein, bestimmte Pflichtverletzungen nicht zu wiederholen, um eine Kündigung zu vermeiden. Die Abmahnung schafft die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn sich das abgemahnte oder ein ähnliches Verhalten wiederholt. Sie ist die Erklärung des Arbeitgebers, mit der dem Arbeitnehmer verdeutlicht werden soll, dass sein Fehlverhalten nicht weiter hingenommen wird. Sie hat für eine anstehende verhaltensbedingte Kündigung die erforderliche Warn- und Ankündigungsfunktion.

An die Abmahnung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Viele Abmahnungen halten daher der rechtlichen Prüfung nicht stand und können mit einer Gegendarstellung angegriffen oder auch gerichtlich beseitigt werden, damit der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernt. Die Entfernung kann vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollten sich Arbeitnehmer zur Wehr setzen und die Entfernung aus der Personalakte verlangen, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Ihr Rechtsanwalt für Abmahnungen in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen helfen Ihnen beim Vorgehen gegen unberechtigte Vorwürfe und Abmahnungen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und prüfen Ihre Abmahnung auf Richtigkeit. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. 

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