Anwalt Bonuszahlungen

Unter einer Bonuszahlung versteht man einen variablen Teil des Lohnes oder Gehaltes, der an die individuelle Leistung des Arbeitnehmers und/oder an den Unternehmenserfolg geknüpft ist.

Ein Bonus ist zumeist im Arbeitsvertrag geregelt, bei Geschäftsführern entsprechend im Geschäftsführervertrag. Er kann sich beispielsweise in Form eines Jahresbonus jedoch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz oder der betrieblichen Übung, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.

Der Bonus ist jedoch streng von einer Provision oder Zielvereinbarung zu unterscheiden. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Ermessensspielraum und kann daher über die Höhe der Bonuszahlung nach billigem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitnehmer kann in diesem Fall ein Anspruch auf Mitteilung der Informationen zustehen, die den Arbeitgeber zu seiner Ermessensentscheidung veranlasst haben.

Ihr Rechtsanwalt für Bonuszahlungen in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen beraten und helfen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Arbeitsrecht und anderen Rechtsgebieten.

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