Anwalt Ein- & Umgruppierungen

Eine weitere Regelung, die im deutschen Arbeitsrecht niedergeschrieben sind, betreffen Eingruppierungen und Umgruppierungen. 

Eingruppierung

Wird einem Arbeitnehmer entsprechend seiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit eine Vergütungsgruppe zugewiesen, so spricht man von einer Eingruppierung. Also, wenn einem Arbeitnehmer eine Lohn- oder Gehaltsgruppe zugewiesen wird. Eingruppierungen richten sich einschlägig nach dem Vergütungstarifvertrag des Arbeitnehmers. 

Eine Eingruppierung gilt als zwingend, wenn beide Vertragspartner Mitglied einer tarifschließenden Organisation sind oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Umgruppierung

Im Gegensatz dazu versteht man unter einer Umgruppierung, wenn für den Arbeitnehmer eine Änderung der Lohn- oder Gehaltsgruppeneinteilung vorliegt. Die Gründe für diese Neuzuordnung können in einer Versetzung durch den Arbeitgeber oder bei einer Änderung des Tarifvertrages liegen. 

Wird einem Arbeitnehmer eine niedere Vergütungsgruppe zugewiesen, kann er die korrekte Eingruppierung gerichtlich in Form einer Eingruppierungsfeststellungsklage im Arbeitsgericht durchsetzen. 

Ihr Anwalt für Ein- und Umgruppierungen in Mühlhausen

Befinden Sie sich einer solchen Situation, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen gerne beratend zur Seite. Im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung einer Umgruppierung in eine höhere Vergütungsklasse stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter den angegeben Kontaktdaten zur Verfügung. 

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