Anwalt Kündigung durch den Arbeitgeber

Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Man unterscheidet dabei betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen.

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur in Schriftform wirksam. Eine Kündigung per WhatsApp, SMS oder gar eine mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich unwirksam.

Die Kündigungsfristen, die ein Arbeitgeber beachten muss ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und dem Gesetz und sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Aus wichtigem Grund, zumeist bei schweren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag und nach einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auch außerordentlich fristlos kündigen, die Anforderungen daran sind aber besonders hoch. 

Soweit im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat besteht, muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.

Wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Die Prüfung von Kündigungen und die Erstellung einer Kündigungsschutzklage gehört zu den häufigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht. Hierbei helfen wir Ihnen gern.

Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen hat. Damit sollen Arbeitnehmer von hohen Kostenrisiken der Gegenseite geschützt werden, müssen aber auch die eigenen Kosten immer selbst tragen. Einige Arbeitgeber nutzen diese Situation auch aus, deshalb ist im Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung besonders zu empfehlen.

Ihr Rechtsanwalt für Kündigungen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen beraten und vertreten im Arbeitsrecht sowohl mittelständische Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Damit sind uns etwaige Fallstricke und typische Probleme auf beiden Seiten besonders bekannt.

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