Anwalt Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld oder auch Urlaubsgratifikation genannt, ist die Zahlung eines zusätzlichen Entgelts des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Thematik des Urlaubsgeldes wird dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts untergeordnet und steht mit dem tariflichen Erholungsurlaub in Verbindung.
Das Urlaubsgeld kann zusammen mit dem Entgelt gezahlt werden oder zu einem anderen bestimmten Zeitpunkt unabhängig des Urlaubs. Jedoch besitzt nicht jeder Arbeitnehmer einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, da dieser eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ist. Maßgebend sind hierbei der Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag sowie die betriebsinternen Vereinbarungen. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine betriebliche Übung (umgangssprachlich auch Gewohnheitsrecht) können zu Anspruch auf Urlaubsgeld auf individualvertraglicher Ebene führen. Weiterhin kann Anspruch auf Urlaubsgeld durch Anspruch auf Gleichbehandlung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entstehen.

Weihnachtsgeld

Unter Weihnachtsgeld oder auch Weihnachtsgratifikation versteht man die Zahlung eines zusätzlichen Entgelts des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Ebenso wie das Urlaubsgeld wird das Weihnachtsgeld dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts untergeordnet.
Die Zahlung des Weihnachtsgelds erfolgt zum Zeitpunkt der christlichen Weihnacht, meist gegen November des Jahres. Der Anspruch sowie die Höhe der Zahlung sind von der Branche des Unternehmens, der Dauer der Beschäftigung und den betrieblichen Gepflogenheiten abhängig. Wie auch beim Urlaubsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld, da dieses eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist. Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld ist somit vom Tarifvertrag und dem Arbeitsvertrag sowie den gesetzlichen Regelungen und den betrieblichen Übungen abhängig.

Ihr Anwalt zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld 

Falls Sie Fragen zu Ihrem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen zur Verfügung. Gerne können Sie unverbindlich in unserer Kanzlei anrufen und einen ersten Beratungstermin vereinbaren. Wir kämpfen für Ihr Recht, damit Sie Ihren Urlaub und die Weihnachtsfeiertage mit Ihrer Familie sorgenfrei genießen können.

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