Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bereits die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses mit zugrunde liegendem Arbeitsvertrag gelten bestimmte Regelungen:

  • Stellenausschreibung 

Bei der Ausschreibung von Stellen darf der Arbeitgeber nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Nur in Ausnahmen ist eine Ungleichbehandlung zulässig. 

  • Diskriminierungsverbote 

Der Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht benachteiligt werden, sonst können Schadensersatzansprüche entstehen. In besonderen Fällen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein. 

Vorvertragliche Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer und -geber entstehen so bereits bei den vorvertraglichen Verhandlungen Pflichten, die bei Missachtung zu Schadensersatzansprüchen führen und Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag ergeben können. Einige Regelungen schränken die Vertragsfreiheit ein. 

Vorvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers: 

  • Bekanntmachung von Einstellungshindernissen
  • Wahrheitsgemäße Beantwortung von zulässigen Fragen 

Vorvertragliche Pflichten des Arbeitgebers: 

  • Unterrichtung des Arbeitnehmers über besondere Anforderungen oder gesundheitliche Belastungen
  • Erstattung von notwendigen und angemessenen Vorstellungskosten bei Einladung des Arbeitnehmers, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen wurde
  • Rückgabe von Bewerbungsunterlagen und Vernichtung von Personalfragebögen bei Nichteinstellung
  • Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers
  • Einhaltungen von verbindlichen Zusagen 

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