Anwalt Ehe und Eheschließung

Die Grundsätze der Ehe und Eheschließung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch als Teil des Familienrechtes geregelt. Darin steht unter anderem, dass zwei Menschen gleichen Geschlechts (seit 2017, vorher Lebenspartnerschaft) oder auch unterschiedlichen Geschlechts heiraten können. Eine Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, verstirbt einer der Partner, ist die Ehe damit automatisch beendet. Außerdem darf jeder Mensch nur mit einer Person verheiratet sein und zwischen den Ehegatten darf kein engeres familiäres Verhältnis bestehen.
Mit der Verlobung geben sich zwei Menschen ein Eheversprechen, dies hat jedoch in der heutigen Zeit an Relevanz verloren und kann gerichtlich auch nicht eingeklagt werden. Verlobung ist somit keine Voraussetzung zur Heirat und auch keine Pflicht zur Eheschließung. Verlobte haben jedoch bereits, wie Ehegatten auch, ein Zeugnisverweigerungsrecht – sie müssen also unter bestimmten Bedingungen gerichtlich nicht gegen ihren zukünftigen Ehepartner aussagen.
Eine Ehe ist nur rechtsgültig, wenn sie vor dem Standesamt geschlossen wurde, eine rein religiöse Hochzeit wird in Deutschland vor dem Gesetz nicht anerkannt. Außerdem müssen beide Verlobte anwesend und volljährig sein, sowie die Eheschließung aus freien Stücken eingehen.
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Ihr Rechtsanwalt für Sorgerecht in Mühlhausen

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