Anwalt Pflegschaft

Wenn Personen aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, können sie gesetzlich von einer anderen Person vertreten werden. Diese entscheiden dann nach bestem Wissen und Gewissen immer zum Wohl des zu Betreuenden. 
Es steht bei der Pflegschaft stets der Fürsorgecharakter im Vordergrund. Dabei ist es egal, ob es sich um einen vom Gesetz bestellten Pfleger handelt, oder ob ein Familienangehöriger die Pflegschaft übernommen hat.

Bei der Pflegschaft werden Entscheidungen, anders als bei der Vormundschaft, nur in gewissen Lebensbereichen für den Betreuten getroffen, dazu zählt zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitssorge. Eine allumfassende Vertretung der zu betreuenden Person ist dabei nicht gegeben.
Personen können unter anderem die Pflegschaft für ein Kind oder auch die Eltern übernahmen – wir beraten Sie gern und erklären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Ihr Rechtsanwalt für Pflegschaft in Mühlhausen

Die Anwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen stehen Ihnen bei allen Fragen bezüglich Pflegschaft beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Familienrecht.

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