Anwalt Scheidungsfolgesachen

Im Scheidungsverfahren wird nicht nur über die Scheidung selbst entschieden, beide Parteien müssen sich auch mit Scheidungsfolgesachen auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem Fragen zum Vermögen, also den Zugewinnausgleich, die Auflösung beziehungsweise Aufteilung der Haushaltssachen. Außerdem festzulegen sidn Unterhaltsforderungen und -ansprüche sowohl für Kinder als auch den Ehegatten. Des Weiteren müssen die elterliche Sorge für die Kinder sowie der Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht abgesprochen werden.
Auch der Versorgungsausgleich, welcher in jedem Fall individuell entschieden wird, ist eine Scheidungsfolgesache und muss geregelt werden, sofern dies nicht durch die Schließung eines Ehevertrages ausgeschlossen wurde.

Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsfolgesachen in Mühlhausen

Die Anwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich Scheidungsfolgesachen beratend zur Seite und kämpfen auch gerichtlich für Ihr Recht.
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