Anwalt Vormundschaft

Kinder benötigen ein Vormund, in der Regel sind das die Eltern. Wenn beide Elternteile jedoch verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde, übernimmt ein gesetzlicher Vertreter die Vormundschaft, also die elterliche Sorge. Das gilt sowohl für Vermögenswerte als auch für die Personensorge.

Eine Person kann die Vormundschaft für unmündige Minderjährige, geschäftsunfähige Erwachsene oder Personen mit geistiger Behinderung übernehmen. Dieser gesetzliche Vormund trifft dann die Entscheidungen im Namen dieser Personen. Damit gehen zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten einher.

Ihr Rechtsanwalt für Vormundschaft in Mühlhausen

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