Anwalt zur Abwehr von Abmahnungen

Ein fundamentales Instrument in den verschiedensten Rechtsgebieten stellen sogenannte Abmahnungen dar. Sie helfen dabei, gewisse Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Im Bereich des IT-Rechts finden sich dies besonders bei Verletzung des Urheber- und Markenrechts sowie bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wider.

Was genau ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung fordert der Abmahnende den Rechtsverletzer dazu auf, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Normalerweise umfasst eine solche Abmahnung einen Verstoß gegen Rechte des Abmahnenden. Sie dient im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren als einfache und kostengünstige Alternative, um Rechtsverstöße aus der Welt zu räumen.

Eine Abmahnung fordert den Rechtsverletzer dazu auf, die Rechtsverletzung umgehend zu beseitigen und zukünftig gleichartige Verstöße zu unterlassen. Hierfür ist der Abmahnung stets eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese soll meist innerhalb einer bestimmten Frist durch den Abgemahnten unterzeichnet werden. Mit seiner Unterzeichnung verspricht der Rechtsverletzer, der Aufforderung nach Unterlassung künftig nachzukommen. Häufig erfolgt sonst die Androhung gerichtlicher Maßnahmen.

Eine Abmahnung muss stets die genaue Handlung, die der Abgemahnte für die Zukunft zu unterlassen hat, beinhalten sowie die begangene bzw. vorgeworfene Rechtsverletzung betiteln. Des Weiteren müssen Angaben zum Verletzten, wie Name und ggf. Firma, erfolgen.

Welche Fehler sind häufig zu beobachten?

Unterlassungserklärungen sind oftmals viel zu weit gefasst. Häufig enthalten sie ein Schuldeingeständnis, verlangen überhöhte Abmahnkosten, weisen keine exakte Beschreibung der zu unterlassenen Handlungen vor oder beschreiben künftig zu unterlassene Handlungen, die in keinem Bezug mit der vorgeworfenen Rechtsverletzung stehen. Von einem Unterschreiben der Erklärung wird deshalb abgeraten.

Auf eine Abmahnung richtig reagieren

Erhalten Sie eine Abmahnung, ist es wichtig, darauf zu reagieren. Selbst wenn Sie diese für unbegründet halten. Sonst droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Ihre Person oder Ihr Unternehmen. Erhebliche Kosten ergeben sich hierdurch für Sie.

Wichtig ist, nicht in Panik zu verfallen und ruhig zu bleiben. Ohne vorherige Prüfung sollten Sie niemals den Rechtsverstoß zugeben noch die Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie die Abmahnkosten bezahlen. Lassen Sie sich stattdessen fachkundig von Ihrem Rechtsanwalt beraten und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen.

Ihr Anwalt für die Abwehr von Abmahnungen in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für IT-Recht und alle Fragen rund um die Abwehr von Abmahnungen. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Internet-Recht.

 

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