Anwalt für den Markenschutz

Die Marke eines Unternehmens ist ein bedeutendes Instrument zur Kennzeichnung und Abgrenzung von konkurrierenden Produkten und Dienstleistungen. Entsprechend wichtig ist es, als Inhaber einer Marke, diese schützen zu lassen. Ihnen wird damit das alleinige Recht zuteil, Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

So schützen Sie Ihre Marke

Die Regelungen, um eine Marke rechtskräftig eintragen lassen zu können, sind in Deutschland im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es definiert des Weiteren die Rechte und Pflichten des Markeninhabers gegenüber Mitbewerbern.

Den optimalen Schutz erlangt man durch eine Eintragung der Marke in das Markenregister beim Patentamt. Prinzipiell lässt sich hier alles eintragen, was dazu dient, Unternehmen voneinander zu unterscheiden. In Deutschland beläuft sich die Grundgebühr für eine Markenanmeldung auf 290 Euro. Ihre Marke ist nach der Eintragung für insgesamt zehn Jahre geschützt. Nach Ablauf lässt sich die Schutzdauer gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängern.

Verletzung von Markenrechten

Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke vor der Verwendung des Markenzeichens durch andere. Entsprechend werden dem Markeninhaber bei Verletzung seiner Rechte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gewährt. Dieser Schutz greift jedoch nur, wenn eine unbefugte Benutzung im geschäftlichen Verkehr mit Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, erfolgt.

Liegt eine unberechtigte Verwendung Ihrer Marke vor, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Markenrechte mithilfe einer Abmahnung. Als Rechteinhaber weisen Sie den Abgemahnten auf die Verletzung hin und verlangen zukünftig ein Unterlassen der Verletzung. Der Abgemahnte ist infolgedessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zum Ersatz der Abmahnkosten verpflichtet.

Ihr Anwalt zum Schutz eigener Marken und Werke in Mühlhausen

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