Anwalt Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht bildet einen elementaren Bestandteil unseres Wirtschaftssystems und somit den gesetzlichen Rahmen für den Ablauf eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Untergliedert wird das Wettbewerbsrecht in zwei Rechtsgebiete: das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht.

Lauterkeitsrecht und Kartellrecht – die Unterschiede

Das Kartellrecht verhindert die Ansammlung und den Missbrauch von übermäßiger Marktmacht und wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein fairer Wettbewerb kann überhaupt erst dank des Kartellrechts stattfinden. Bedeutsame Regelungen im Kartellrecht sind unter anderem die Fusionskontrolle, das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen sowie das Vergaberecht. Auch auf dem europäischen Binnenmarkt wird dem Kartellrecht eine zentrale Bedeutung zuteil, weshalb die Europäische Kommission als Kartellbehörde innerhalb der EU agiert.

Den Ablauf eines fairen Wettbewerbs wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Somit formuliert das Lauterkeitsrecht die Verhaltensweisen der einzelnen Marktteilnehmer, um keine unerwünschten Vorteile mittels aggressiver Geschäftspraktiken entstehen zu lassen. Betroffen ist hierbei der gewöhnliche Arbeitsalltag der Unternehmen. Mittels dem UWG sind viele Pflichten von Gewerbetreibenden praktisch durchsetzbar. Dies erfolgt auf dem Wege der privaten Rechtsdurchsetzung in Form von Abmahnungen.

Wettbewerbs- und Kartellbehörden sind für die Durchsetzung und Sanktionierung des Kartellrechts und des GWB zuständig, während die Marktteilnehmer sich auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts gegenseitig überwachen.

Folgen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht?

Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht führen häufig zu einer Abmahnung samt Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens eines Konkurrenten. Die Zahlung einer Vertragsstrafe resultiert bei Zuwiderhandlung.

Unweit schwerwiegendere Risiken für Ihr Unternehmen bergen Kartellverstöße. Bußgelder, Vorteilsabschöpfung und sogar strafrechtliche Sanktionen können Sie treffen. Die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen kann dabei eine Höhe von bis zu 1 Million Euro betragen. Unternehmen droht eine Zahlung von bis zu 10 % ihres Jahresumsatzes.

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Mühlhausen

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