Anwalt Kaution

Wir beantworten Ihnen gern ein paar der am häufigsten gestellten Fragen rund um die Mietkaution in Wohnungen oder Häusern.

Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Nettokalt-Monatsmieten betragen, das ist die Miete ohne Heiz- oder Nebenkosten. Sollten Sie bereits eine höhere Kaution an Ihren Vermieter bezahlt haben, haben Sie das Recht die Differenz wieder zurück zu verlangen. Fällig ist eine Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses. Sollte der Vermieter keine Kaution einfordern hat er ab Beginn des Folgejahres drei Jahre Zeit, dann verjährt der Anspruch auf eine Kaution seitens des Mieters. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in Raten abzuzahlen.

Der Vermieter hat die Pflicht, die eingegangene Kaution des Mieter auf einem separaten Konto so anzulegen, dass sie während der Dauer des Mietverhältnisses verzinst wird. Ausgenommen sind davon nur Vermieter von Jugend- oder Studentenwohnheimen. Der Mieter hat dabei das Recht, einen Nachweis darüber zu Verlagen, wo und wie die Kaution angelegt wurde. Die über den Zeitraum eingegangenen Zinsen stehen in voller Höhe dem Mieter zu und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter ausgezahlt.

Wann die Rückzahlung der Kaution an den Mieter stattfinden soll, ist gesetzlich nicht geregelt, üblich sind zwei bis sechs Monate. In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob Schäden an der Wohnung bestehen, die noch repariert werden müssen. In bestimmten Fällen dürfen Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten.
Sollte der Vermieter während des Mietverhältnisses wechseln, behalten sowohl der Mietvertrag als auch der Anspruch auf die Kaution seine Gültigkeit.

Ihr Anwalt für Kaution in Mieträumen in Mühlhausen

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