Anwalt Nebenkostenabrechnung

Neben der Miete für ihre Wohnung zahlen Mieterinnen und Mieter auch Nebenkosten für den Betrieb des Gebäudes. Dies umfasst beispielsweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Gebäudeversicherung. Vermieterinnen und Vermieter sind hierbei dazu verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern jährlich eine Abrechnung über die Nebenkosten vorzulegen.

Angaben im Mietvertrag

Im Mietvertrag müssen die anfallenden Nebenkosten sowie die Verteilung auf die Mieterinnen und Mieter genau aufgeführt sein. Bei unklaren Formulierungen kann es bereits hier zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Rechtsberatung.

Inhalte der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung regelt die Verteilung der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter. Sie muss dem Mieter bis spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

Die Nebenkostenabrechnung beinhaltet alle Kosten, die während des Abrechnungszeitraums entstanden sind sowie der Anteil, den jeder Mieter zu tragen hat. Dies können beispielsweise Heizkosten, Kosten für die Müllabfuhr oder Wasserkosten sein. Dabei dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten auf die Mieter ungelegt werden. Somit dürfen auch die Verwaltungskosten des Vermieters in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Alle Kosten sind hierbei einzeln aufzuführen.

Bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung kann innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch eingelegt werden. Der Vermieter muss daraufhin die Abrechnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Kommt es zu keiner Einigung, ist anwaltliche Hilfe gefragt.

Ihr Anwalt für die Nebenkostenabrechnung in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Mietrecht und allen Fragen rund um Nebenkostenabrechnungen. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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