Anwalt Reparaturleistungen

Kaputte Fenster, tropfende Wasserhähne oder Schimmel im Badezimmer – im Laufe der Zeit können in einer Mietwohnung immer wieder kleinere oder auch größere Reparaturen anfallen. Dies führt häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, wer die Kosten der Reparaturen übernehmen muss.

Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter die Mieträume so zur Verfügung zu stellen, dass diese in einem geeigneten Zustand sind und sie zum vertragsmäßigen Gebrauch verwendet werden können. Somit muss der Vermieter für größere und kleinere Schäden in der Wohnung aufkommen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die Kosten für Kleinreparaturen müssen die Mieter unter Umständen selbst übernehmen, das ist aber im Voraus im Mietvertrag festzusetzen. Auch fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden muss der Mieter selbst übernehmen. Bei Schönheitsreparaturen ist die Sachlage jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Sollte der Mangel auch nach wiederholter Aufforderung an den Vermieter nicht beseitigt worden oder die Wohnung dadurch gar unbewohnbar sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Handwerker zur Beseitigung des Mangels zu engagieren. Die dadurch entstehen den Kosten können Sie von ihrer Miete abziehen. Des Weiteren kann eine Mietminderung festgesetzt werden, bevor sie dies jedoch eigenmächtig tun, empfiehlt es sich, bei einem Anwalt Hilfe zu holen. Eine ungerechtfertigt gekürzte Miete oder überhöhte Mietminderung kann dafür zu führen, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen darf .

Ihr Anwalt für Reparaturleistungen in Mieträumen in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Mietrecht und die Frage, wer für notwendige Reparaturen in Mietwohnungen aufkommen muss. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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