Erbe und Erbfolge

Eine professionelle und kompetente juristische Vertretung ist vor allem im Erbrecht unverzichtbar. Das Rechtsgebiet Erbrecht ist komplex und sollte aus diesem Grund nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

Bestimmen Sie schon frühzeitig Ihre Erbfolge, um sich selbst, aber auch vorgesehene Erben rundum abzusichern. Der Erblasser kann durch ein Testament oder Erbvertrag die rechtsgeschäftliche Erbfolge selbst herbeiführen. Die rechtsgeschäftliche Erbfolge entspricht der letztwilligen Verfügung.

  • Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag

Hat der Erblasser keine rechtsgeschäftliche Erbfolge bestimmt, gelten gesetzliche Vorschriften. Die sogenannte gesetzliche Erbfolge leitet das Erbe an Verwandte, den Ehegatten oder Lebenspartner weiter. Sind diese nicht mehr vorhanden, geht das Erbe an den Staat beziehungsweise an den Fiskus.

Der Erblasser kann mittels letztwilliger Verfügung Erbschaften an vorgesehene Erben ausschließen. Aufgrund des Pflichtteilsrechts gelten an dieser Stelle gesonderte Bedingungen, das Erben ein Teil am Erbe garantiert, auch wenn sie enterbt wurden.

Ihr Rechtsanwalt für Erbe und Erbfolge

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen beziehungsweise Nachlass- und Erbfolgeregeln. Auch bei der Auseinandersetzung zwischen Erbengemeinschaften stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte stets zur Seite. Des Weiteren zählen folgende Themenkomplexe zu unseren Aufgabengebieten:

  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbscheinverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilansprüchen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen

Nehmen Sie gerne, ganz unverbindlich, Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir werden Sie umfassend zur Ihren Rechten im Erbrecht beraten. Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

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