Anwalt Antrags- und Leistungsverfahren

Antragsverfahren

Antragsverfahren sind Verfahren, die von einer Behörde oder einem Gericht nur auf Antrag durchgeführt werden, also wenn eine natürliche oder juristische Person ihr Recht auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung in Anspruch nimmt. 

Es ist zu beachten, dass es verschiedene Arten von Antragsverfahren gibt, die bei Ausschreibungen zum Tragen kommen: einstufige Antragsverfahren, zweistufige Verfahren, „offenen Aufrufe“ sowie Ausschreibungen zu Dienstaufträgen. Jedes Antragsverfahren muss bestimmten Richtlinien und Vorgaben entsprechen. So erfolgt beziehungsweise erfolgte der Eintrag in das Grundbuch oder die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nur auf Antrag. 

Leistungsverfahren 

Leistungsverfahren sind Verfahren, die vor dem staatlichen Vertragsgericht auf das Erbringen bestimmter Leistungen ausgerichtet sind. Hauptsächlich werden Leistungsansprüche aus Wirtschaftsverträgen geltend gemacht, wie Garantie- und Vertragsstrafen sowie Schadensersatz- und Entgeltforderungen. Im Leistungsverfahren können Bilanzsanktionen und Wirtschaftssanktionen geltend gemacht werden. 

Ihr Rechtsanwalt für Leistungs- und Antragsverfahren in Mühlhausen

Sie möchten ein Verfahren beantragen oder haben Fragen zu einem Leistungsverfahren? Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen beraten Sie umfassend zu Ihren Vorhaben. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.  

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