BAföG Anwalt

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll jedem das soziale Recht auf eine individuelle Ausbildungsförderung seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung einräumen, wenn die erforderlichen Mittel fehlen. 

Die Sozialleistung BAföG gibt Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studentinnen und Studenten die Möglichkeit auf eine qualifizierte Ausbildung. Jungen Menschen wird unabhängig der sozialen und wirtschaftlichen Situation, Chancengleichheit und Gerechtigkeit in der Bildung gewährleistet und die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtung sichergestellt. 

Grundlage für einen BAföG-Antrag ist die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung, wie der Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen, Berufsfachschulen, Abendschulen oder Hochschulen. Anspruch besteht vorrangig für die Erstausbildung und wird nur in Ausnahmefällen durch einen Folgeantrag für den zweiten Bildungsweg fortgesetzt. 

Weitere Voraussetzung für die Sozialleistung ist die Bedürftigkeit des Auszubildenden. Bedürftigkeit liegt vor, wenn der Auszubildende die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt nicht mit zur Verfügung stehenden Mitteln tragen kann. Die Leistung wird während der Ausbildungsdauer gezahlt. 

Schüler-BAföG wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. BAföG für Studenten an höheren Fachschulen besteht die Leistung aus 50 % rückzahlungsfreiem Zuschuss und zu 50 % aus unverzinslichem Darlehen. BAföG unterstützt qualifizierte Bildung und bildet die Grundlage für späteren beruflichen Erfolg.  

Ihr Rechtsanwalt für BAföG in Mühlhausen

Das Beantragen von BAföG wirft für Schüler, Studenten und ihre Eltern viele Fragen auf und führt nicht selten zu Konflikten mit den zuständigen BAföG-Ämtern. Hohe Anforderungen und lange Verfahrenszeiten führen zu komplizierten Antragsverfahren. Nicht selten wird aufgrund von Fehlern eine BAföG-Rückzahlung gefordert. Ihr Anwalt Möbius aus Mühlhausen berät Sie individuell, vertritt Sie und kämpft im Streitfall für Ihr Recht auf Bildungsförderung.  

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