Kindergeld

Das Kindergeld in Deutschland ist eine familienpolitisch begründete Zahlungsleistung des Staates als Teil des Familienleistungsausgleichs. Die Zahlung von Kindergeld hat das Ziel, die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an zu sichern und dient gleichzeitig der Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich gestaffelt nach der Anzahl der Kinder sowie deren Alter. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 194 € gezahlt, für das dritte Kind 200 € und für das vierte Kind 225 €. 

Anspruch auf Kindergeld besteht bereits im Geburtsmonat des Kindes und gilt uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus bleibt der Kindergeldanspruch nur bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder als arbeits- beziehungsweise ausbildungssuchend gemeldet ist. Die Zahlungsleistung wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortgesetzt. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung.

Antragsberechtigt sind die Eltern oder die Erziehungsberechtigten des Kindes, nicht das Kind selbst. Somit haben die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld, die einen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Für Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche gelten gesonderte Regelungen, über die wir Sie gerne informieren. 

Ihr Rechtsanwalt für Kindergeld in Mühlhausen

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