Ihr Anwalt in Sachen Sozialhilferegress

In den vergangenen Jahrzehnten hat der stetige Anstieg der Sozialausgaben den Staat vor zunehmende finanzielle Herausforderungen gestellt. Eine der Maßnahmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist der sogenannte Sozialhilferegress. Dieser ermöglicht es Sozialhilfeträgern, ausgezahlte Sozialhilfeleistungen unter bestimmten Umständen von Dritten zurückzufordern.

Anwendungsfälle des Regresses

Die Möglichkeit der finanziellen Rückforderung besteht in mehreren Szenarien:

Familienangehörige mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen können zur Rückzahlung von Sozialhilfe verpflichtet werden. Weiterhin können Sozialhilfeträger Ansprüche auf Erbschaften geltend machen, falls eine verstorbene Person, die Sozialhilfe empfing, Vermögen hinterlässt.
 
Auch gegenüber Empfängern von Schenkungen können unter Umständen Regressansprüche erhoben werden, besonders dann, wenn solche Schenkungen als Mittel angesehen werden, die Voraussetzungen für Sozialhilfe absichtlich herbeizuführen oder zu verstärken.

Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung bei Ihrem Sozialhilferegress und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Umfang des Regresses

Der Umfang des Sozialhilferegresses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter das Einkommen und Vermögen der regresspflichtigen Person, Freibeträge sowie Schonvermögen. Zudem gibt es Obergrenzen und Verjährungsfristen, welche berücksichtigt werden müssen.

Unsere Anwälte arbeiten eng mit Ihnen zusammen und unterstützen Sie aktiv bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Ihr Anwalt für den Sozialhilferegress in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Sozialrecht und alle Fragen rund um den Sozialhilferegress. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Sozialrecht.


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