Anwalt Statusfeststellungsverfahren
In einem Statusfeststellungsverfahren können Auftraggeber und Auftragnehmer eine Entscheidung beantragen, welchen Status der Erwerbstätige hat – ob er als Selbstständiger gilt oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (und somit sozialversicherungspflichtig) ist. Die Entscheidung dabei wird, nach geltendem Recht, durch die Deutsche Rentenversicherung Bund getroffen.
Wichtig ist die Prüfung beispielsweise für Büros oder Dienstleister mit freien Mitarbeitern, welche nicht eindeutig als selbstständig oder Arbeitnehmer eingeordnet werden können. Damit können Beitragsnachforderungen vermieden und die Rechtssicherheit gegenüber Sozialversicherungsträgern gewährleistet werden.
Rechtsanwalt für Statusfeststellungsverfahren in Mühlhausen
Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich des Statusfeststellungsverfahrens und die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beratend zur Seite.
Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Sozialrecht.