Anwalt Widerspruchsverfahren

Rechtsanwalt Widerspruchsverfahren 

Ein Widerspruch ist im juristischen Sinne ein Rechtsbehelf gegen behördliche beziehungsweise gerichtliche Entscheidungen. Ein Rechtsbehelf ist ein Mittel, um staatlich getroffene Entscheidungen anzufechten. Widersprüche können in verschiedenen Rechtsgebieten Anwendung finden, wie dem Mietrecht, Verwaltungsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Anwaltskanzlei Möbius ordnen wir Widerspruchsverfahren dem Rechtsgebiet Sozialrechts zu. 

Die Anwendung eines Widerspruchsverfahrens kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Zum einen kann die Anfechtung eines gerichtlichen Verwaltungsaktes durch einen Bürger Ursache sein. Zum anderen kann aber auch die Ablehnung eines solchen Verwaltungsaktes Grund für das Einreichen eines Widerspruches sein.

Grundlegend zu beachten sind jedoch folgende Regelungen: Für das Einreichen eines Widerspruches muss die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Eingang des Verwaltungsaktes eingehalten werden. Ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes gilt die Widerspruchsfrist daraufhin ein Jahr. Ausnahmen gelten nur bei grob rechtswidrigen Fehlern seitens der Behörden oder bei Fristversäumnis aus wichtigen Gründen, wie Krankheit. Bei Fragen zu Ausnahmen beraten wir Sie gerne.

Weiterhin muss der Widerspruch ordnungsgemäß erhoben werden. Dies kann schriftlich erfolgen oder mündlich bei einer zuständigen Behörde zur Niederschrift erhoben werden. Nach Überprüfung der Ausstellungsbehörde entscheidet die Widerspruchsbehörde über die nächsten Schritte. Kosten entstehen erst, wenn das Verfahren in Gang gesetzt wird. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Widerspruchsverfahren eine zwingende Voraussetzung für eine Klageerhebung ist. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens wird jedoch über die Länder abgewickelt und ist deshalb mancherorts abgeschafft. Bei Nichtakzeptanz oder Ablehnung eines Verwaltungsaktes findet in solchen Fällen eine Klageerhebung Anwendung. 

Rechtsanwalt Rechtsschutz- und Klageverfahren

Verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungen werden im sogenannten Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten geklärt. Das Ziel eines Klageverfahrens liegt in der umfassenden Aufklärung eines Sachverhaltes sowie der verbindlichen und abschließenden Klärung dessen. 

Weiterhin werden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angewendet, um Konfliktsituationen für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens zu entschärfen. Der Grund für dieses Verfahren liegt in der Schaffung vollendeter Tatsachen sowie der Verhinderung von Verletzung von Rechten. Als Regelverfahren gilt allerdings das Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten, auch wenn ein Streitfall gelegentlich schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden konnte. 

Ihr Rechtsanwalt für Widerspruchs-, Klage- und Rechtsschutzverfahren in Mühlhausen 

Die Anwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen stehen Ihnen bei allen Widerspruchs- und Klageverfahren beratend zur Seite. Selbstverständlich stehen Ihnen auch bei Rechtsschutzverfahren beratend und unterstützend zur Seite, wenn Sie Adressat einer staatlichen Maßnahme werden. Wir vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten und setzen uns für Ihr Recht ein. Rufen Sie jetzt unverbindlich an, nehmen Sie Kontakt zu unseren Fachanwälten auf und vereinbaren Sie einen Termin zum anwaltlichen Erstberatungsgespräch. 

Unverbindliche Anfrage