Wohngeld

Bürger die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder für selbstgenutztes Wohneigentum benötigen, erhalten in Deutschland Wohngeld. Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates entsprechend dem Wohngeldgesetz (WoGG) und wird der Rechtsmaterie Sozialrecht untergeordnet. Mit der Einführung des Wohngeldgesetzes 1965 richtet sich die Höhe des Mietzuschusses nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen in Gegenüberstellung zu den Wohnkosten. 

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessen und für familiengerechtes Wohnen als Zuschuss gezahlt. Mieter von Wohnraum erhalten einen Mietzuschuss, Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung bekommen Lastenzuschuss gewährt. Anspruch hat jeweils der Mieter der Wohnung oder der Eigentümer der Wohnung beziehungsweise des Grundstückes. Auch hier sind gesonderte Regelungen zu beachten. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne zu diesem Themengebiet. 

Grundsätzlich wird Wohngeld nur auf Antrag, bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen, geleistet. Der erstellte Bescheid bewilligt daraufhin Wohngeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Für den Antragsteller gelten umfassende Auskunftspflichten in Bezug auf Höhe der Miete und des Einkommens. Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn die Inanspruchnahme rechtens und nicht missbräuchlich ist. Hier sind die Vermögensfreigrenzen zu beachten. 

Ihr Anwalt für Wohngeld in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen in Thüringen stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie Wohngeld beantragen möchten oder Sie bereits einen Wohngeldantrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt haben. Wurde Ihr Antrag auf Wohngeld abgelehnt, obwohl ihrerseits Anspruch besteht, werden wir Ihren Antrag und Anspruch prüfen und für Ihr Recht kämpfen. Sie erreichen uns unter den angegebenen Kontaktdaten.  

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