Wir unterstützen Sie bei Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten

Schon eine kleine Unachtsamkeit kann ausreichen, um einen Rechtsverstoß zu begehen. Unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden – die Konsequenzen einer Ordnungswidrigkeit können oft gravierender sein, als zunächst angenommen. Neben hohen Geldbußen können auch Sanktionen drohen, die Ihren Alltag erheblich beeinträchtigen.

Wann drohen Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten, häufig als „Kavaliersdelikte“ bezeichnet, sind kleinere Rechtsverstöße, die keine erheblichen Schäden zur Folge haben. Im Gegensatz zu Straftaten handelt es sich um leichtere Regelverstöße, deren Konsequenzen entsprechend milder ausfallen. Dennoch können sie finanzielle und rechtliche Belastungen mit sich bringen.

Rechtsgrundlage für diese Verfahren ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, erhält der Betroffene in der Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser Bescheid fordert zur Zahlung einer Geldbuße auf und kann, je nach Sachlage, weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Vertretung im Bußgeldverfahren

Unsere Unterstützung beginnt mit der Prüfung Ihres Bußgeldbescheids auf eventuelle formelle und materielle Fehler. Oft können bereits kleine Unstimmigkeiten zur Aufhebung des Bescheids führen. Falls dies nicht der Fall ist, legen wir fristgerecht Einspruch ein und setzen uns gegenüber der zuständigen Behörde für Ihre Interessen ein.

Sollte ein Einspruch nicht erfolgreich sein, vertreten wir Sie im anschließenden gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Reduzierung der Sanktionen zu erreichen.

Ihr Anwalt für Strafverteidigung bei Straftaten in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Strafrecht und alle Fragen rund um Verfahren bezüglich Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Strafrecht.


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