Ihr Anwalt für eine Haftprüfung und den Haftprüftermin

In strafrechtlichen Verfahren kann eine Untersuchungshaft für Betroffene eine erhebliche Belastung darstellen. Um sicherzustellen, dass die Inhaftierung rechtmäßig und verhältnismäßig ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Haftprüfung vor.

Was ist eine Haftprüfung?

Die Haftprüfung ist ein rechtliches Verfahren, in dem überprüft wird, ob die Untersuchungshaft eines Beschuldigten weiterhin gerechtfertigt ist. Gemäß § 117 der Strafprozessordnung (StPO) kann der Inhaftierte jederzeit eine Haftprüfung beantragen.

Ziel ist es, die Fortdauer der Haft zu hinterfragen und gegebenenfalls eine Aufhebung oder Abänderung des Haftbefehls zu erreichen.

Der Ablauf eines Haftprüftermins

Ein Haftprüftermin findet vor dem zuständigen Ermittlungsrichter oder dem Gericht statt, welcher oder welches den Haftbefehl erlassen hat. In diesem Termin werden die Voraussetzungen der Untersuchungshaft geprüft – insbesondere, ob ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) vorliegen.

Der Verteidiger hat dabei die Möglichkeit, Argumente für die Aufhebung oder Abmilderung der Haft vorzutragen.

Vertretung während der Haftprüfung

Eine effektive Verteidigung im Rahmen der Haftprüfung kann über die Fortdauer oder Aufhebung der Untersuchungshaft entscheiden. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, hinterfragen die Beweislage und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Entlassung unserer Mandanten.

Ihr Anwalt für eine Strafverteidigung bei Freiheitsstrafen in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Strafrecht und alle Fragen rund um Haftprüfungstermine. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Strafrecht.


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