Ihr Anwalt in Sachen Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren

Ermittlungsverfahren

Jedes Strafverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren (Vorverfahren), wofür die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft wird aufgrund einer Strafanzeige, eines Strafantrages oder von Amtswegen tätig, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.

Sobald Ihnen eine Vorladung vorliegt, ist es ratsam, ein Anwalt zu beauftragen. Dieser kann bereits vor der ersten Vernehmung Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und das weitere Vorgehen mit seinem Mandanten abstimmen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann die Verteidigung einer Anklage entgegenwirken, um eine Hauptverhandlung zu verhindern.

Wenn das nicht gelingt und Ihnen ein Strafbefehl zugeht, sollten sie spätestens jetzt einen Verteidiger aufsuchen, da sie nur eine Frist von zwei Wochen haben, um Einspruch gegen diesen einlegen zu können. Tun Sie das nicht, wirkt der Strafbefehl bereits wie ein Urteil und die dort verhängte Strafe wird vollstreckt.

Hauptverfahren

Wenn das Gericht die Anklage zulässt, wird das Hauptverfahren eröffnet. Das Hauptverfahren kann auf einen Hauptverhandlungstag beschränkt sein, aber bei aufwendigen Verfahren kommt es oft dazu, dass sich eine Vielzahl von Verhandlungen über ein Jahr hinziehen.

Der Strafverteidiger gestaltet das Hauptverfahren aktiv mit und berät Sie durchgehend über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Als Strafverteidiger ist es nicht immer das Ziel, eine Freispruchverteidigung anzustreben. Ihr Anwalt gibt Ihnen auch den Hinweis, wann eine Einlassung vorteilhaft ist oder nicht.

Ihr Anwalt für Strafverteidigung bei Straftaten in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Strafrecht und alle Fragen rund um die Strafverteidigung im Ermittlungs- & Hauptverfahren bei Straftaten. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Strafrecht.


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