Anwalt für Abwehr von Fahrverboten

Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Sanktionen – von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zur größten: dem Fahrverbot. Dies kann, insbesondere für Personen, welche aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, weitreichende Folgen mit sich bringen.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man auf die Fahrerlaubnis nicht verzichten kann. Sinnvoll kann es daher sein, sich rechtzeitig gegen ein drohendes Fahrverbot zur Wehr zu setzen.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Behörde neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängen. 
Unter gewissen Umständen ist es jedoch möglich davon abzusehen – wenn beispielsweise schlechte Sichtverhältnisse, eine unübersichtliche Beschilderung oder eine verwirrende Straßenführung nur auf leichte Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers schließen lassen. Die Behörde kann dann entscheiden, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, wenn diese auch die erzieherische Wirkung erzielt.
Auch wenn der Fahrer nachweisen kann, dass ein Fahrverbot seine berufliche Existenz gefährden würde oder ein Führerschein für die Pflege naher Angehöriger nötig ist, wäre ein Fahrverbot nicht angemessen.

Wenn Sie bereits einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt hat das Recht auf Einsicht in Ihre Bußgeldakte und kann somit prüfen, ob das verhängte Fahrverbot rechtmäßig ist.

Ihr Rechtsanwalt für Fahrverbote in Mühlhausen

Die Anwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich der Abwehr von Fahrverboten beratend zur Seite. Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht.

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