Anwalt Geltendmachung von Schadensersatz

Als Schadensersatz wird der Anspruch bezeichnet, den Personen haben, wenn durch eine Schuldhafte Verletzung eines Rechts ein Schaden entstanden ist. Dieser ist dann vom Verursacher, meist in finanzieller Form, zu begleichen. Es stellt somit einen Nachteilsausgleich für den erlittenen Schaden dar.

Nach einem Unfall oder auch einer mutwilligen Beschädigung haben Personen einen Anspruch auf Schadensersatz, die Schäden können dabei sowohl materieller, als auch immaterieller Art sein. Bei immateriellem Schadensersatz wird meist von Schmerzensgeld gesprochen.
Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss zweifelsfrei bewiesen werden dass das schädigende Ereignis auch tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und dass der Schädiger schuldhaft gehandelt haben muss. Ihm muss also Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

Es wird im Schadensersatzrecht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen unterschieden. Vertraglichen Ansprüche entstehen bei einer Verletzung von Pflichten, die aus einem Vertrag resultieren. Gesetzliche Ansprüche gelten beispielsweise bei mutwilligen Sachbeschädigungen oder Verkehrsunfällen.

Ihr Anwalt für Schadensersatz in Mühlhausen


Sollten Sie rechtlichen Beistand für die Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches benötigen, so kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei Möbius in Mühlhausen. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Fragen rund um das Verkehrsrecht gerne zur Verfügung und vertreten Sie vor Gericht. Wir kämpfen für Sie. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstberatungsgerspräch.

Unverbindliche Anfrage