Anwalt GEZ

Der Rundfunkbeitrag, auch Beitragsservice oder umgangssprachlich GEZ genannt, ist eine monatliche Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio in der Wohnung vorhanden ist, muss der Beitrag bezahlt werden.
Wenn man beispielsweise umzieht, muss man sich selbst um die Anmeldung des Rundfunkbeitrages kümmern – er muss eigenständig und unaufgefordert gezahlt werden. Geschieht dies nicht, bekommen Sie von der Behörde einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag, welcher 1% der Beitragsschuld beträgt, mindestens aber 8 Euro.
Einige Personengruppen haben jedoch das Recht, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Dazu zählen unter anderem Taubblinde, Sozialhilfeempfänger oder Studierende mit Anspruch auf BAföG. Personen mit Schwerbehindertenausweis, wie zum Beispiel Hörgeschädigte oder Sehbehinderte, müssen nur einen reduzierten Beitragssatz bezahlen.
Wenn Sie nicht zu den genannten Personengruppen gehören, ist es schwer, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Härtefallregelung. Dabei darf Ihr monatliches Einkommen nur knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.

Ihr Anwalt für GEZ in Mühlhausen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Verwaltungsrecht und alle Fragen rund um GEZ. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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