Anwalt GEZ - Beitragsservice

Wir bieten Ihnen eine telefonische anwaltiche Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 150 € an, wenn Sie Ärger mit dem Beitragsservice haben. 

Der Rundfunkbeitrag, auch Beitragsservice oder umgangssprachlich GEZ genannt, ist eine monatliche Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio in der Wohnung vorhanden ist, muss der Beitrag grundsätztlich für jeden Haushalt bezahlt werden. Geschieht dies nicht, bekommen Sie vom Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid / Säumniszuschläge auferlegt, aus dem der Beitragsservice regelmäßig vollstreckt. Erhalten Sie einen fehlerhaften Festsetzungsbescheid sollten Sie hiergegen innerhalb eines Monats Widerspruch erheben und ggf. beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Rechtsanwalt Möbius berät und hilft Ihnen gern dabei. 

Einige Personengruppen haben das Recht, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Dazu zählen unter anderem Taubblinde, Sozialhilfeempfänger, Bürgergeldempfänger oder Studierende mit Anspruch auf BAföG. Personen mit Schwerbehindertenausweis, wie zum Beispiel Hörgeschädigte oder Sehbehinderte, müssen nur einen reduzierten Beitragssatz bezahlen.
Wenn Sie nicht zu den genannten Personengruppen gehören, ist es schwer, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Härtefallregelung. Dabei darf Ihr monatliches Einkommen nur knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.

Ihr Anwalt für GEZ / Rundfunkeitrag - bundesweit -

Die Mitarbeiter der Kanzlei Möbius in Mühlhausen helfen bundesweit und regelmäßig Personen und Unternehmen bei Streitigkeiten mit dem Beitragsservice (GEZ). Wir kennen die typischen Probleme der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Verwaltungspraxis des Beitragsservice (GEZ) und den Vollstreckungsbehörden.

Streitigkeiten mit dem Beitragsrecht gehören zum  Verwaltungsrecht und sind regelmäßig bei den Verwaltungsgerichten zu führen.

Rechtsanwalt Scot Möbius steht Ihnen bundesweit für alle Fragen rund um die Rundfunkbeitragspflicht / GEZ zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte zu erfahren und diese auch durchzusetzen und unberechtigte Forderungen des Beitragsservice abzuwehren.

Ein persönliches Erstberatungsgespräch, welches in unseren Kanzleiräumen aber auch telefonisch stattfinden kann, bieten wir transparent zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 150 € an.

Oft können mit der Erstberatung bereits die wichtigsten Fragen geklärt und die richtigen Weichen gestellt werden. Sollte nach der Erstberatung eine Beauftragung zur anwaltlichen Tätigkeit bzw. Übernahme eines Mandantes gegen den Beitragsservice erfolgen, fallen hierfür weitere Kosten nach Zeithonorar/Vergüngsvereinbarung an.

Soweit die Erstberatung telefonisch stattfinden soll, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Hierzu erhalten Sie über unser Sekretariat noch eine förmliche Widerrufsbelehrung, Hinweis- und Stammdatenblätter, welche von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.

Die Kosten für eine telefonische anwaltliche Erstberatung (150 €) sind grundsätzlich vor dem Beratungstermin zu zahlen. Die weiteren Einzelheiten erklären wir Ihnen gern ausführlich auch telefonisch oder per e-Mail. 

Vereinbaren Sie jetzt über unser Sekrateriat 03601-406688 bzw. per e-Mail: info@anwalt-moebius.de ein Erstberatungsgespräch mit unserem Rechtsanwalt.



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