Anwalt Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsrecht ist ein weiterer Teil des Zivilrechts. Wird ein Vertrag zwischen Händler und Käufer geschlossen, entstehen Gewährleistungsansprüche. Es ist definiert, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung immer frei von Sach- und Rechtsmängel an den Käufer geliefert werden soll. Außerdem kann man zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ unterscheiden – Eine Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend, während die Garantie freiwillig übernommen werden kann.

Gewährleistungsansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn nach dem Kauf eine Sache auffällt, dass diese nicht im Vertrag vereinbarten oder üblichen Merkmale der Beschaffenheit erfüllt.

Mängel sollten bestenfalls direkt nach dem Kauf angezeigt werden. Wenn ein Fehler am Produkt erst später erkannt wird, muss dieser bereits Kauf vorliegen, durch beispielsweise fehlerhafte Teile die ab Werk eingebaut waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sollte der Fehler erst nach einer längeren Zeit auftreten, muss nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits ab Werk vorlag. Ist ein Mangel durch fehlerhafte Benutzung entstanden, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Sollte ein Mangel vorliegen hat der Verkäufer die Möglichkeit zu Nacherfüllung, also zur Reparatur des Produktes.

Häufig kommt es jedoch zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten über das Vorliegen eines Mangels und die Schuldfrage bei vorliegenden Fehlern. Ein Anwalt kann hierbei zwischen beiden Parteien vermitteln.


Ihr Anwalt für Gewährleistung in Mühlhausen

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