Anwalt Vertragsrücktritt

Verkäufer und Käufer schließen beim Kauf eines Produktes einen bindenden Kaufvertrag ab, welcher auch nicht ohne weiteres gekündigt werden kann.

Grundsätzlich muss vom Verkäufer auch kein allgemeines Rückgaberecht für eine Ware gewährleistet werden. Lediglich bei Sach- oder Rechtsmängeln des Produktes gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht. Des Weiteren kann im Kaufvertrag auch ein Rücktrittsrecht vereinbart sein, die Voraussetzungen dafür müssen jedoch genau beschrieben werden.

Vertragsrücktritt und Widerruf

Abgeschlossene Verträge zwischen Privatpersonen sind generell bindend,
Möglichkeiten zum Widerruf von Verträgen gibt es nur zwischen Privatpersonen und Unternehmen.

Im Widerrufsrecht werden die Bereiche abgedeckt, in welchem der Vertragspartner im Voraus nicht die Qualität des Produktes oder der Leistung überprüfen konnte. Das gilt also bei Verträgen, welche per Telefon oder über das Internet abgeschlossen wurden. Außerdem können Verträge widerrufen werden, die aus einem Überraschungsmoment heraus geschlossen wurden. Dazu zählen zum Beispiel und angekündigte Haustürbesuche von Maklern oder Handwerkern oder bei Volksfesten.

Im Gegensatz dazu kann vom Rücktrittsrecht immer Gebrauch gemacht werden, wenn ein Mangel an der Leistung beziehungsweise an dem Produkt vorliegt.

Sollte ein Mangel der Sache vorliegen beziehungsweise sollte man vom Vertrag zurücktreten wollen, muss das dem Vertragspartner der Mangel der Sache oder der Leistung angezeigt werden, so dass dieser eine Möglichkeit zur Nacherfüllung hat. Manchmal kann es jedoch auch zum Streit über den Mangel kommen beziehungsweise zu Schadenersatzforderungen. In diesem Fall ist es immer sinnvoll, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.

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