Anwalt Zwangsvollstreckungsrecht

Die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen durch eine staatliche Gewalt gegenüber eines Schuldners wird als Zwangsvollstreckung bezeichnet. Diese kann dann auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt werden, wenn gegenüber einem Schuldner Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

Unterscheiden lässt sich die Zwangsvollstreckung in Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung. Ersteres bezieht sich dabei nur auf einzelne bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Forderungen. Letzteres ist im Gegensatz dazu auf das Gesamte Vermögen des Schuldners ausgerichtet.

Damit eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann, muss im Voraus ein gerichtliches Urteil über einen vollstreckbaren Titel erlangt werden.

Ansprüche, die durch eine Zwangsvollstreckung beispielsweise durchsetzbar sind, wären:

  • Geldforderungen
  • Herausgabeansprüche
  • Handlungsansprüche
  • Unterlassungs- oder Duldungsansprüche
  • Abgabe einer Willenserklärung


Vom Gläubiger muss, um ein solches Verfahren anzustoßen, ein Antrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes des Schuldners gestellt werden.

Wir begleiten Sie gern während eines Prozesses und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ihr Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Mühlhausen

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