Besuche im Gefängnis und der Untersuchungshaft
Wenn ein Angehöriger oder Bekannter in Untersuchungshaft oder Strafhaft sitzt, ist der Wunsch nach einen Besuch in der Haftanstalt oft groß. In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig zu wissen, welche Rechte es zu berücksichtigen gilt und wie eine anwaltliche Unterstützung helfen kann.
Arten der Freiheitsstrafe
Grundsätzlich dürfen nahe Angehörige, Freunde oder andere Bezugspersonen eine inhaftierte Person besuchen. In der Untersuchungshaft kann der Besuch jedoch durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beschränkt oder nur unter Aufsicht erlaubt werden. In der Strafhaft gelten hingegen festgelegte Besuchszeiten und Regeln, die je nach Justizvollzugsanstalt variieren können.
Ihre Rechte und unsere Unterstützung
Besuche müssen in der Regel vorab beantragt und angemeldet werden. Meist ist eine schriftliche Besuchserlaubnis der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie ein gültiges Ausweisdokument bei jedem Besuch im Original vorzulegen. Die Anzahl und Dauer der Besuche sind für Inhaftierte begrenzt.
In der Untersuchungshaft werden Besuche häufig überwacht. Gespräche können abgehört und protokolliert werden, um eine Beeinflussung des Verfahrens zu verhindern.
Anwaltliche Hilfe für Ihren Besuch
Ein erfahrener Strafverteidiger ist in dieser Phase eine wichtige Stütze – wir helfen Ihnen gerne und bei der Organisation Ihres Besuchs und erledigen fachkundig die Beantragung der notwendigen Besuchserlaubnisse bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Angehörige beraten wir umfassend – sei es zum Haftalltag, zu den Rechten von Besuchern oder zur Kommunikation mit der Justizvollzugsanstalt.
Ihr Anwalt für Haftbesuche in Mühlhausen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Möbius in Mühlhausen sind Experten für Strafrecht und alle Fragen rund um Besuche im Gefängnis und der Untersuchungshaft. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Strafrecht.